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FAQ / Daten und Fakten

AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Untenstehende Angaben und beiliegend bei jedem Vertrag.

Agenturen - Vermittlung durch Agenturen - Event- und Künstleragenturen

 

Wir schätzen die Arbeit dieser erfahrenen Organisatoren sehr! Sie nehmen uns viel Arbeit ab, vertreten uns auf Messen und empfehlen uns an die verschiedensten privaten oder kommerziellen Veranstalter.

Kostet eine Vermittlung mehr als eine direkte Buchung?

 

Die Gagen sind inklusive Agenturprovision berechnet. Agenturprovisionen werden vom Künstler bezahlt und sind in den Pauschalgagen immer als Administrations- und Werbeaufwand inbegriffen. Folgeauftritte gehen immer zu Gunsten der vermittelnden Agentur. Fairness im Business!

Aufwand und Ertrag

 

Wieso kostet ein Künstler, was ein Künstler kostet?

Danke, dass Sie sich dafür interessieren.
 

Die Gagen ergeben sich aus einer Vollkostenrechnung. Folgend ganz transparent:

Neben dem offensichtlichen Aufwand am Tag des Events ist in der Gage noch viel mehr enthalten wie das bereitstellen und einladen des Materials, die Reisezeit (es werden nur die effektiven Fahrspesen verrechnet, die Fahrzeit ist des Künstlers Aufwand), die Vorbereitung und Installation vor Ort, die eigentliche Auftrittszeit inkl. allfällige Wartezeiten und nach Abschluss alles wieder zurück.

Dazu kommt Kauf und Unterhalt sowie ergänzen und ersetzen der Requisiten, Kostüme und technischen Geräte (Verstärker, Mikrofon, Licht, uvm.) genauso wie das laufende Überarbeiten und Erneuern des Programms, die Material-, Werbe- und Kommunikations-kosten. Dazu kommt das eigene Transportfahrzeug inkl. Unterhalt, Versicherung und Steuern.

Zudem die "Overhead Kosten". Ein Künstler bezahlt mit seinen Einnahmen genau wie jeder andere Unternehmer alles, was es im Backoffice braucht: Beratung der Interessenten und Kundenbetreuung (Telefone, Emails, Offerten, Verträge, Rückfragen, Abklärungen, etc.), so wie Administration (Buchhaltung, etc.) und Marketing (Website, Flyer, Videos, Messen, etc.) und natürlich auch Sozialversicherungen und Steuern mit den Einnahmen bezahlen.

Jetzt haben wir erst die Aufwendungen, noch keinen Ertrag!

 

Der Künstler braucht auch einen Lohn, um sich und seine Familie zu unterhalten. Miete, Krankenkasse, Essen, Kleider, private Steuern, etc.  Und für die Zeit, wenn auch er mal wohlverdiente Ferien macht.  Zudem, was ist mit Ertragsausfall bei Krankheit oder Unfall???  Ganz zu schweigen von einer Altersvorsorge…. Vermutlich wird der Künstler - vorausgesetzt die Leute wollen immer noch mit ihm lachen - wie die grossartigen, alten kubanischen Musiker bis ins hohe Alter auf der Bühne stehen…  

Deshalb: Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Auftrag!

Annullationen / Absage / Widderruf

Was sind die Konsequenzen, wenn ich eine Buchung absagen muss?

Um Ihnen während der Corona-Pandemie wenigstens ein bisschen Planungssicherheit anzubieten, haben wir erleichterte Annullationsbedigungen erschaffen. Diese gelten, wenn Events aufgrund behördlicher Anordnung verschoben oder abgesagt werden müssen. Details siehe hier >>>

 

Nach Vertragsabschluss ist das Datum für beide Vertragspartner fest gebucht. Bei Nichteinhalten des Vertrags ist die verursachende Partei verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen - gleichwertiger Künstler oder gleichwertiges Engagement. Bei einer Annullation wird folgende Ersatzzahlung fällig:

 

Annullation bis 120 Tage vor der Veranstaltung: Ohne Kostenfolge. Lässt hoffentlich genug Zeit, einen anderen Künstler oder ein anderes Engagement zu buchen.

 

Annullation 30 bis 90 Tage vor der Veranstaltung: Ersatzzahlung 50 % der Basisgage gemäss Vertrag.

 

Annullation weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: Ersatzzahlung 100 % der Basisgage gemäss Vertrag.

In allen Fällen ist die verursachende Partei (Veranstalter oder bei Vermittlungen der/die Künstler) verpflichtet, die Administrationskosten der TriWell GmH in der Höhe von 10 % des Auftrags-/Rechnungsbetrags zu entgelten.

 

Bei Ursachen höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag ohne Entschädigungsanspruch. Als höhere Gewalt bezeichnet die Rechtsprechung ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Absage einer Veranstaltung infolge schlechte Witterung, Besuchermangels, fehlender Bewilligung, etc. gilt nicht als höhere Gewalt.

Siehe auch die Ergänzungen aufgrund der >>>Corona Pandemie.

Bühne / Platzbedarf / Technik (Beleuchtung/Licht, Mikrofon, Verstärker, etc.)

Was sind die technischen Anforderungen?

Platzbedarf mind. 2 x 2 x 2 m, alles mehr wird sehr gerne genutzt, bei mehr als 80/100 Personen idealerweise eine Bühne oder Podest. Ein elektrischer Anschluss je nach Programm.

Bei Bedarf und auf Absprache bringt der Künstler mit:

  • Paravent mit Vorhang ca. 2 x 3 m

  • Verstärkeranlage, kann allenfalls auch zum Abspielen von Background Musik genutzt werden

  • Schnurloses Mikrofon

  • Beleuchtung

Falls technische Infrastruktur bereits vorhanden ist, z. B. inhouse oder von Musikern, wird diese gerne (mit-)genutzt. Das Einrichten wird vor Ort abgesprochen und rechtzeitig abgeschlossen.

Einrichten / Aufräumen

Wann kommt der Künstler?

Der Künstler ist ca. 1 Stunde vor Einsatz am Ort, um sich einzurichten, letzte Details abzusprechen, sich umzuziehen, etc. Die normalerweise übliche Einrichtungszeit und die anschliessende Aufräumzeit sind im Basispreis bereits enthalten bzw. gehen zu Lasten des Künstlers. Aufwändige oder durch die Umstände erschwerte Anreise oder Aufbauten werden vorab abgesprochen und separat verrechnet.

Einsatzgebiet, Veranstaltungsort

Wo findet der Event statt?

Sie wählen: Inhouse oder openair! Auf der Bühne, im Wald, vor dem Messestand, auf dem Schiff, vor der Kirche, im Garten, bei Ihnen zuhause, in der Manege, an den Tischen, im Einkaufszentrum…

Schweiz, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Lateinamerika und wo immer Sie ihn buchen!

Eventorganisation

Ist die Organisation des Events in der Gage inbegriffen?

 

Die Gagen beinhalten Beratungen per Telefon oder E-Mail im üblichen Rahmen. Auf Wunsch sind auch weiterführende Besprechungen, eine Besichtigung vor Ort oder die Mitarbeit bei der Eventorganisation oder –planung möglich. Dies wird vorher abgesprochen und nach Aufwand abgerechnet (CHF 110.--/Std. zzgl. allfällige Fahrspesen). 

Gagen / MwSt. / Bankdetails / etc.

Wie sind die Gagen zusammengesetzt?
 

Rey Reloba alias Clown Nuny hat für einen Profikünstler reelle und erschwingliche Gagen. Jeder Anlass ist ganz individuell in seiner Art: Haben Sie ganz spezielle Wünsche und Vorstellungen? Sprechen Sie mit uns. Lassen Sie uns „laut“ über Ihre Veranstaltung nachdenken….. Gemeinsam haben wir die besten Ideen! 

Die Gagen basieren auf einer Vollkostenrechnung.

Für alle, die sich interessieren, wieso ein Künstler kostet, was ein Künstler kostet. Siehe auch bei Aufwand und Ertrag - da ist alles detailliert aufgelistet.

 

​​Inklusive: Die Gagen verstehen sich inkl. Verstärkeranlage, CD-Player, schnurlosem Mikrofon, allfälligem Mikrofon für Ansprachen, Paravent/Vorhang und Licht (alles bei Bedarf).

 

Zusatzleistungen: Bei aufwändigen Shows, längeren Aufbauzeiten, erschwerten Anfahrten, speziellen Kostümierungen oder zusätzlichen Hilfspersonen werden die Zusatzleistungen nach Aufwand und Absprache vorab besprochen, offeriert und zusammen mit der Gage verrechnet.

 

MwSt.: Die Gagen sind exklusive Mehrwertsteuer. Für "direkt dem Publikum erbrachte Leistung" muss der Künstler keine Mehrwertsteuer abrechnen.

​​Zahlungen: Sie entscheiden, ob Sie die Gage in bar nach dem Auftritt direkt an den Künstler oder vorab mit Einzahlung auf das Bankkonto begleichen wollen. Der Vertrag ist gleich auch die Rechnung. Falls Sie eine zusätzliche Rechnung benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne für einen kleinen Unkostenbetrag von zusätzlich CHF 40.-- aus.

Bankdetails: MIGROSBANK, 8032 Zürich, IBAN CH52 0840 1016 1572 0120 8, zu Gunsten TriWell GmbH, 8304 Wallisellen.

Wir akzeptieren gerne auch Bicoins, fragen Sie uns danach!

>>> Unverbindliche Offerteanfrage
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Garderobe / Parkplatz / Verpflegung

Was muss ich als Veranstalter zur Verfügung stellen?

Der Veranstalter stellt sicher dass...

...ein Parkplatz zur Verfügung steht.

...eine Garderobe zur Verfügung steht.

...ausreichend Getränke und Verpflegung zur Verfügung stehen.

Rey Reloba braucht eine Garderobe oder ein stilles Örtchen, es kann auch ein Büro oder ein sonst ungenutzter Raum sein, möglichst abschliessbar, zum umziehen und lagern von Requisiten, Kostümen und seinen Utensilien. Im Extremfall kann er sich auch in seinem Auto umziehen, aber das ist schon etwas weniger praktisch... Gerne sprechen wir uns vorher ab.

Rey Reloba braucht einen Parkplatz möglichst nahe beim Ort des Auftritts. Er bringt sehr viel Material mit und sollte dies möglichst nahe ausladen können. Idealerweise kann er gleich sein Auto da parkieren. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist er darauf angewiesen, dass der Veranstalter ihm einen geeigneten Parkplatz ausfindig macht. Allfällige Parkplatzgebühren fallen zu Lasten des Veranstalters.

Rey Reloba isst kaum während seinen Auftritten. Aber für genügend Getränke (Wasser, Cola, Kaffee) ist er sehr dankbar. Allenfalls nach dem Auftritt nimmt er noch eine kleine Verpflegung, was immer übrig ist...

Allenfalls weitere, spezielle Abmachungen gemäss individueller Buchung.

Hochzeitsversicherung

Was ist, wenn etwas dazwischen kommt?

Finanzielle Absicherung für den schönsten Tag im Leben  - Für die Hochzeit ist man bereit, einiges aufzuwenden – auch finanziell. Ein Albtraum, wenn das Fest abgesagt oder verschoben werden muss. Die Zurich Hochzeitsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer ausgefallenen oder verschobenen Hochzeit. Link zu Zurich

Nur ein Vorschlag.... Versicherungen schliesst man ab mit der Hoffnung, dass man sie nie braucht!

Details zu Absagen oder Annulationen siehe hier...

Künstlervermittlung - Mehrere Künstler im gleichen Vertrag

Was ist, wenn ich mehr als einen Künstler buchen will?

Die Künstler haben an das Management von Rey Reloba (Claudia Gil Reloba, TriWell GmbH) die Vollmacht zur Verhandlung und Vertragsabwicklung in ihrem Namen erteilt.

Die Künstler sind selbstständig Erwerbende und sind für die korrekte Deklaration ihrer Einkünfte selbst verantwortlich.

Reisespesen

Kostet die Anreise des Künstlers etwas?

Die Reisespesen für den Grossraum Zürich sind im Basispreis enthalten. Längere Distanzen transparent ausgewiesen und verrechnet. Wallisellen bis Auftrittsort und zurück gemäss maps, CHF 1.--/km.

Wir verrechnen nur die effektiven Reisespesen, die Fahrzeit ist vom Künstler offeriert, bzw. ist im Basispreis enthalten. Die Reisespesen werden in jedem Fall in der Offerte ausgewiesen.

Pausen, Spielzeiten

Braucht der Künstler auch Pausen?

Bei 4-stündigen Engagements ist eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei 6 bis 8-stündigen Engagements eine Pause von mindestens 60 Minuten (evtl. aufgeteilt) inbegriffen. Die Pause wird bzw. die Pausen werden dem Programmablauf angepasst und gegenseitig abgesprochen.

Spielzeit bedeutet der Anfang des Engagements bis zum Ende für den Künstler. Eventuell entstehende Wartezeiten sind innerhalb dieser Spielzeit. Bzw. werden nicht davon abgezogen. Gerne beraten wir Sie für Ihren idealen Programmablauf.

Rey Reloba muss man immer eher bremsen als Gas geben. Er hat eine dreifache Duracell integriert...

Reservationen / Bestätigungen 

Kann ich ein bestimmtes Datum für mich reservieren?

Gerne machen wir eine unverbindliche Termin-Reservation. Bei Anfragen für das gleiche Datum, werden wir zuerst bei Ihnen rückfragen. Allerdings muss dann eine definitive Buchung erfolgen, ansonsten das Datum wieder freigegeben wird.

Bei Buchungen mit einem Ausweichdatum wird der individuelle Fall abgesprochen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass kurze Engagements von bis zu 2 Stunden an Samstagen und den Topdaten (Freitage im November und Dezember und 31.12.) erst einen Monat im Voraus definitiv bestätigt werden. Längere Engagements selbstverständlich jederzeit nach Verfügbarkeit.

Kindergeburtstage reservieren wir gerne jederzeit, jedoch erfolgt die definitive Terminbestätigung in der Regel ein Monat im Voraus.

Stil

Wie ist Rey Reloba als Künstler?

Rey Reloba ist humorvoll und charmant, kreativ und originell, vielfältig und farbenfroh, professionell und spontan, komisch und einfallsreich, individuell und persönlich.

 

Unermüdlich mit vollem Einsatz und aus ganzem Herzen! Nicht nur ein Beruf, sondern Berufung!

Sprachen

Welche Sprachen spricht Rey Reloba?

Rey Relobas Muttersprache ist Spanisch. Sein lustiges Deutsch und auch Italienisch sind Teil seines unwiderstehlichen Charmes. Ein bisschen Russisch, ein bisschen Portugiesisch, kaum Englisch, noch Französisch – wenn nötig mit Händen und Füssen….

 

Rey Reloba  Nuny spricht eine internationale Sprache – die Mimik – und die dafür perfekt!

Die Shows von Rey Reloba bauen nicht auf der Sprache auf und können auch von einem gemixten, evtl. fremdsprachigem Publikum gut verstanden werden.

Versicherung

Brauche ich eine spezielle Versicherung?

Die Versicherung ist Sache des Veranstalters und/oder der Gäste, bzw. der Teilnehmer. 

Für von Rey Reloba verursachte Schäden besteht eine Businesshaftpflicht Versicherung.

Für eine separate Hochzeitsversicherung siehe hier...

Werbung / Link und Gegenlink

Wie sollen wir den Event bewerben?

Natürlich wissen Sie das ab besten... Aber wir bitten darum, dass bei Bekanntmachung des Events oder für die Ausschreibung in einem Programmheft oder ähnlichem der Künstler bitte immer mit seinem korrekten Namen genannt wird: „Komiker Rey Reloba“ oder „Clown Nuny“.

 

Sehr gerne stellen wir auch digitale Vorlagen von Logos oder Fotos zur Verfügung. Siehe Download oder fragen Sie uns direkt an.

Bei öffentlichen Veranstaltungen:

Wenn immer möglich publizieren wir den Anlass auf unserer Website unter "Agenda".  Gerne fügen wir auch Ihren Link hinzu. Über jeden Gegenlink freuen wir uns natürlich sehr!

Wollen Sie sich mit uns vernetzen? Gerne führen wir Sie unter Partner und Links auf.

Zugabe / Verlängerungen / Dauer Engagement

Wie lange dauert ein Engagment? Gibt es auch Zugaben?

Die Dauer des Engagements haben wir vorher abgesprochen und im Vertrag festgehalten. Die effektive Engagementszeit beginnt gemäss Abmachung bis zum vereinbarten Ende. Verlängerungen, die entweder vom Kunde/Veranstalter gewünscht werden oder sich aus dem Programmablauf ergeben, betragen CHF 150.-- pro angefangener Stunde.

 

Wir sind flexibel für Sie: Nachbuchungen sind meistens möglich. Gerne können Sie auch vor Ort noch entscheiden - je nach Lust und Laune der Gäste.  Verlängerungen werden jeweils gegenseitig abgesprochen; wegen allfälliger nachfolgender Engagements besteht jedoch kein automatischer Anspruch.

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